독일의 습지보전 및 관리법제- 자연보호법과 건설법전의 연계성을 중심으로 -
페이지 정보
작성자 관리자 작성일09-06-14 00:00 조회51회 댓글0건관련링크
본문
Rechtliche Grundlage des Feuchtgebietsschutzes in Deutschland
Song, Dongsoo
Die 1971 in Ramsar/Iran unterzeichnete Ramsar Konvention (Übereinkommen über den Schutz von Feuchtgebieten, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung) bietet ein Rahmenwerk für Schutz und Nutzung (Wise Use) von Feuchtgebieten und ihren Ressourcen. Ein Feuchtgebiet ist ein Gebiet, das im Übergangsbereich von trockenen zu dauerhaft feuchten Ökosystemen liegt. Der Begriff des Feuchtgebiets umfasst verschiedene Lebensraumtypen wie Sumpf, Moor, Bruchwald, Feuchtwiese, Aue oder Ried. Flora und Fauna sind an den ganzjährigen Überschuss von Wasser angepasst. Deutschland trat der Ramsar Konvention 1976 bei. Deutschland hat 33 Gebiete mit einer Gesamtfläche von fast 841.000 ha gemeldet. Darüber hinaus wurden mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes die gesetzlich geschützten Biotope (§ 30 BNatSchG) um weitere Gewässer- und Feuchtgebietstypen ergänzt, so dass nun alle nach der Ramsar Konvention definierten und in Deutschland vorkommenden Feuchtgebietstypen gesetzlich geschützt sind. Der Biotop ist eine räumlich abgrenzbare kleine Einheit von einer bestimmten Mindestgröße, wobei dessen abiotische Faktoren maßgeblich und prägend sind. Es ist „der Ort des Lebens“.
Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten (§ 1 BNatSchG). In Deutschland ist die Gesetzgebungskompetenz für den Naturschutz zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Der Bund besitzt nur eine Kompetenz zur Rahmengesetzgebung, aufgrund derer er das Bundes- naturschutzgesetz erlassen hat. Die Länder haben jeweils eigene Landes- naturschutzgesetze.
Vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind zu unterlassen, unvermeidbare müssen grundsätzlich durch Ausgleichs- oder Ersatzmaß- nahmen kompensiert werden (§ 19 BNatSchG). Ist eine solche Kompensation nicht möglich, ist der Eingriff verboten, wenn in der Abwägung die Belange des Naturschutzes anderen Belangen im Rang vorgehen. Auch die Bauleit- planung muss Belange des Naturschutzes berücksichtigen. Das Baugesetz- buch sieht vor, dies bereits in die Planaufstellung zu integrieren.
Die in Deutschland geltenden Schutzgebietskategorien beruhen auf dem Bundesnaturschutzgesetz. Die unterschiedlichen Schutzgebiete können hin- sichtlich ihrer Größe, ihres Schutzzwecks und ihrer Schutzziele und den daraus abzuleitenden Nutzungseinschränkungen unterschieden werden. Die wichtigsten Schutzgebietskategorien sind: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphären- reservate, Landschaftsschutzgebiete und Naturparke. Sie können sich teilweise überlagern oder sind in Einzelfällen sogar deckungsgleich.
Song, Dongsoo
Die 1971 in Ramsar/Iran unterzeichnete Ramsar Konvention (Übereinkommen über den Schutz von Feuchtgebieten, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung) bietet ein Rahmenwerk für Schutz und Nutzung (Wise Use) von Feuchtgebieten und ihren Ressourcen. Ein Feuchtgebiet ist ein Gebiet, das im Übergangsbereich von trockenen zu dauerhaft feuchten Ökosystemen liegt. Der Begriff des Feuchtgebiets umfasst verschiedene Lebensraumtypen wie Sumpf, Moor, Bruchwald, Feuchtwiese, Aue oder Ried. Flora und Fauna sind an den ganzjährigen Überschuss von Wasser angepasst. Deutschland trat der Ramsar Konvention 1976 bei. Deutschland hat 33 Gebiete mit einer Gesamtfläche von fast 841.000 ha gemeldet. Darüber hinaus wurden mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes die gesetzlich geschützten Biotope (§ 30 BNatSchG) um weitere Gewässer- und Feuchtgebietstypen ergänzt, so dass nun alle nach der Ramsar Konvention definierten und in Deutschland vorkommenden Feuchtgebietstypen gesetzlich geschützt sind. Der Biotop ist eine räumlich abgrenzbare kleine Einheit von einer bestimmten Mindestgröße, wobei dessen abiotische Faktoren maßgeblich und prägend sind. Es ist „der Ort des Lebens“.
Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten (§ 1 BNatSchG). In Deutschland ist die Gesetzgebungskompetenz für den Naturschutz zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Der Bund besitzt nur eine Kompetenz zur Rahmengesetzgebung, aufgrund derer er das Bundes- naturschutzgesetz erlassen hat. Die Länder haben jeweils eigene Landes- naturschutzgesetze.
Vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind zu unterlassen, unvermeidbare müssen grundsätzlich durch Ausgleichs- oder Ersatzmaß- nahmen kompensiert werden (§ 19 BNatSchG). Ist eine solche Kompensation nicht möglich, ist der Eingriff verboten, wenn in der Abwägung die Belange des Naturschutzes anderen Belangen im Rang vorgehen. Auch die Bauleit- planung muss Belange des Naturschutzes berücksichtigen. Das Baugesetz- buch sieht vor, dies bereits in die Planaufstellung zu integrieren.
Die in Deutschland geltenden Schutzgebietskategorien beruhen auf dem Bundesnaturschutzgesetz. Die unterschiedlichen Schutzgebiete können hin- sichtlich ihrer Größe, ihres Schutzzwecks und ihrer Schutzziele und den daraus abzuleitenden Nutzungseinschränkungen unterschieden werden. Die wichtigsten Schutzgebietskategorien sind: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphären- reservate, Landschaftsschutzgebiete und Naturparke. Sie können sich teilweise überlagern oder sind in Einzelfällen sogar deckungsgleich.
댓글목록
등록된 댓글이 없습니다.